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Leistungsbewertung

 

Das Kollegium der Martinischule hat auf der Grundlage der in den Richtlinien und Lehrplänen der Primarstufe in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 das folgende Konzept verschriftlicht. Die Inhalte werden seit mehreren Jahren so umgesetzt und wurden immer wieder evaluiert. Im Schuljahr 2013/2014 wurden jetzt die Inhalte zu einem schuleigenen Konzept zusammengefasst und als verbindlich für alle Klassen der Schule verabschiedet.

 

Die Leistungsbewertung an sich bewegt sich grundsätzlich innerhalb des Dilemmas, dass ihr einheitliche, transparente Verfahren zugrunde liegen sollten, mit vereinbarten Kriterien, die eine Vergleichbarkeit ermöglichen sollen. Auf der anderen Seite aber auch die individuelle Lernentwicklung und die individuellen Lernschritte eines jeden Kindes berücksichtigt werden sollen und müssen.

 

Dies bedeutet aber auch, dass der Unterricht auf diese Individualität der Schüler eingehen soll; so dementsprechend auch bei den Klassenarbeiten, Lernzielkontrollen. Das kann eine Differenzierung mit sich bringen im Hinblick auf den zeitlichen Umfang, die Quantität, den Zeitpunkt der Einforderung einer Leistung oder auch die Art der Aufgabenstellung bei einer Leistungsabfrage.

 

Trotzdem sollten die Maßstäbe und Kriterien der Leistungsbewertung den Kindern idealerweise erläutert und transparent gemacht werden.

 

 

Das gesamte Konzept können Sie hier als PDF herunterladen.

 

 

In der Spalte nebenan sehen Sie Informationen zu den Zeugnissen, die Ihr Kind im Laufe der Grundschulzeit bekommt.

 

Ab dem zweiten Halbjahr des zweiten Schulbesuchsjahr sind Förderempfeh-lungen zu erteilen. Sie erfolgen, wenn in einem Fach Minderleistungen erbracht wurden und richten sich an den Schüler oder die Schülerin sowie an die Eltern. In den Lern- Förderempfehlungen werden die Minderleistungen beschrieben; gleichzeitig können Vereinbarungen getroffen werden bzw. Wege der Hilfe aufgezeigt werden (AO-GS 13-11 Nr.1.1 § 7 und VV zu §7). Sie sind aber nicht Bestandteil des Zeugnisses, auch wenn sie in der Regel zeitgleich mit diesen ausgeteilt werden.

 

Die Leistungsbewertungskriterien der einzelnen Fächer haben wir hier für Sie zusammengestellt:

 

Zeugnisse

 

Jahrgang 1

Am Ende des Schuljahres erhalten die Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 1 ein Berichtzeugnis ohne Noten. Hier werden Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten gemacht, sowie zum Lern- und Leistungsstand und auch zur Lernentwicklung des jeweiligen Schülers/ der jeweiligen Schülerin.

Es gibt kein Halbjahreszeugnis.

 

Jahrgang 2

Am Ende des Schuljahres erhalten die Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 2 ein Versetzungszeugnis, auf  welchem Noten für die Fächer, sowie Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten bzw. Lern- und Leistungsstand aufgeführt werden (Schulkonferenzbeschluss vom Schuljahr 2011/2012).

Da die Arbeiten und Lernzielkontrollen in der Schuleingangsphase jedoch noch nicht benotet werden sollen, werden die Schüler und Schülerinnen auf kindgerechte Weise im zweiten Halbjahr des zweiten Schuljahres an das Notensystem herangeführt (laut §5 und §6 der AO-GS). Das Kollegium der Martinischule hat sich dabei auf ein Smilysystem geeinigt, welches aus dem „Zaubereinmaleins“ entnommen wurde und von Frau S. Schäfer entwickelt wurde (siehe nächste Seite).

Auch im zweiten Jahrgang gibt es kein Halbjahreszeugnis.

 

Jahrgang 3

Die Schülerinnen und Schüler des dritten Jahrgangs erhalten sowohl zum Halbjahr ein Zeugnis als auch zum Ende des Schuljahres ein Versetzungszeugnis. Diese beinhalten Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten, Lern- und Leistungsstand sowie Noten zu den Fächern.

 

Jahrgang 4

Die Schülerinnen und Schüler des vierten Jahrgangs erhalten sowohl zum Halbjahr ein Zeugnis als auch zum Ende des Schuljahres ein Versetzungszeugnis.

Das Halbjahreszeugnis enthält Noten zu den Fächern, Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten. Als Anlage gehört zu diesem Zeugnis eine begründete Schulformempfehlung gemäß §11 Abs.5 Satz 1 Schulgesetz. Mit diesem Zeugnis melden die Eltern ihr Kind an einer weiterführenden Schule der Schulform ihrer Wahl an.

Das Versetzungszeugnis am Ende des vierten Schuljahres enthält nur Noten für die Fächer.

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07. Dezember 2015

Adventsingen & Nikolausfeier

22. Dezember 2015

Weihnachtssingen & -gottesdienst

22.12.2015 - 06.01.2016

Weihnachtsferien

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Letzte Änderung: 30. November 2015

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