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Schulaufnahme

 

 

Über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in unserer Schule entscheidet die Schulleiterin innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens. Unsere Schule ist als zweizügige Grundschule ausgewiesen. Damit ist die Bildung von jeweils 2 Jahrgangsklassen möglich.

 

Jedes Kind hat Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule. Die nächstgelegene Grundschule wurde ihnen vom Schulträger schriftlich mitgeteilt. Wenn Eltern wünschen, dass ihr Kind eine andere Grundschule besuchen soll, steht ihnen die Wahl frei.

 

Somit melden die Eltern ihr Kind an der Grundschule ihrer Wahl an. Der Schulträger stellt sicher, dass jedes Kind an nur einer Grundschule angemeldet werden kann. Die Aufnahme in unserer Schule kann abgelehnt werden, wenn die Aufnahmekapazität erschöpft ist.

 

Die Aufnahme von sogenannten „Nichtanspruchsschülern“ erfolgt, solange Platz ist und nach bestimmten Kriterien, die durch das Schulgesetz vorgegeben sind:
 

  • Härtefälle (über die alleine die Schulleitung entscheidet)

  • Geschwisterkinder

  • Schulwege

 

Wenn nicht anders vom Schulamt vorgegeben, erfahren Familien mit Nichtanspruchskinder möglichst zeitnah, ob die Aufnahme erfolgreich war oder nicht. Sollten Sie keinen Platz für ihr Kind erhalten haben, wird das Kind beim Schulträger wieder freigegeben und es muss schnellstmöglich bei einer anderen Schule (in der Regel, der nächstgelegenen Grundschule) angemeldet werden.

07. Dezember 2015

Adventsingen & Nikolausfeier

22. Dezember 2015

Weihnachtssingen & -gottesdienst

22.12.2015 - 06.01.2016

Weihnachtsferien

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Im Rahmen des Projektes „Ein Quadratkilometer Bildung“ findet an der Martinischule

jeden Mittwoch
von 08.00-09.30 Uhr


das Elterncafé in den Räumen der OGS-Küche statt.

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Letzte Änderung: 30. November 2015

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