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Erkrankung Ihres Kindes & meldepflichtige Krankheiten

 

 

 

Sollte Ihr Kind erkranken, informieren Sie am ersten Fehltag persönlich oder telefonisch die Schule: 02366 – 303910 (Sekretariat– dort ist auch ein Anrufbeantworter, auf den Sie sprechen können).

 

Das Sekretariat ist Montag bis Donnerstag von 8.00 – 11.00 Uhr besetzt.

 

Wenn Ihr Kind wieder zur Schule kommt, bringt es der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung oder ein Attest des Arztes über die gesamte Dauer der Fehlzeit mit.

 

Bei meldepflichtigen Krankheiten (Scharlach, Masern, Meningitis, Hepatitis, Röteln, Keuchhusten, Diphterie, Windpocken, Mumps) schreibt das Gesundheitsamt vor, dass die betreffenden Personen die Schule nicht besuchen dürfen. Dies gilt auch beim Auftreten von Kopfläusen.

 

Sollte Ihr Kind an einer dieser ansteckenden Krankheiten erkranken, muss die Schule sofort informiert werden. In diesen Fällen darf Ihr Kind die Schule erst wieder besuchen, wenn von einem Arzt bestätigt wird, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

 

Denken Sie bitte auch daran, neue Telefonnummern/Adressen sofort im Sekretariat anzugeben, damit wir Sie schnell erreichen, falls Ihr Kind während des Schulvormittags erkrankt.

 

 

Bitte beachten Sie auch, dass kranke Kinder grundsätzlich nicht in die Schule gehören.

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Letzte Änderung: 30. November 2015

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